Deutsch für Apotheker & Pharmazeuten

Der Online-Deutschkurs ‚Deutsch für Apotheker‘ ist die optimale Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung für Apotheker / Pharmazeuten.

Dieser Online-Kurs wird gerade erstellt und ist bald verfügbar. Bis der Kurs fertig ist, helfen Ihnen vielleicht die Informationen und Tipps, die wir für Sie zusammengestellt haben:

Ideale Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Deutsch für Apotheker / Pharmazeuten

  1. Online-Deutschkurs B2/C1
  2. Online-Deutschkurs „Fachsprache Deutsch für Apotheker / Pharmazeuten“
  3. Sprachpraktikum
  4. Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung für Apotheker / Pharmazeuten
  5. Fachsprachprüfung

Buch: Deutsch für Apotheker & Pharmazeuten

Ein kostenloses Skript ‚Deutsch für Apotheker / Pharmazeuten‘ wird gerade erstellt und steht bald zum Download bereit. Es eignet sich zur Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte in Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung ‚Deutsch für Apotheker‘.

Deutschprüfung für Apotheker & Pharmazeuten

Deutsch für Apotheker

Wer ist für den Sprachtest zuständig? In einigen Bundesländern ist die Apothekerkammer zuständig, in anderen Bundesländern die Landesprüfungsämter. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise die Landesprüfungsämter der Bezirksregierungen zuständig.

Wann kann ich mich zur Fachsprachprüfung anmelden? Beantragen Sie bei der zuständigen Landesbehörde die Erteilung der Approbation. In diesem Verfahren müssen Sie nun mehrere Stationen durchlaufen. Zunächst einmal sollten Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (Niveau B2/C1). Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt normalerweise, nachdem Sie einen Antrag zur Erteilung der Approbation gestellt.

Was muss ich für die Prüfung lernen? Die Fachsprachprüfung Deutsch für Apotheker / Pharmazeuten besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil führen Sie ein simuliertes Patientengespräch. Im zweiten Teil führen Sie ein Fachgespräch mit einem Kollegen (Apotheker) und im dritten Teil müssen Sie ein typisches pharmazeutisches Schriftstück erstellen. Jeder Prüfungsteil dauert 20 Minuten. Die Fachsprachprüfung wird idealerweise von einem Deutschlehrer sowie einem Apotheker mit deutscher Approbation und mehrjähriger Berufserfahrung durchgeführt.

Wie kann ich mich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten? Um eine Approbation oder Berufserlaubnis zu erhalten, müssen Sie unbedingt die Fachsprachprüfung für Apotheker  / Pharmazeuten bestehen. Eine gute Vorbereitung ist deshalb wichtig. Empfehlenswert ist ein guter und spezialisierter Vorbereitungskurs ‚Deutsch für Apotheker‘ sowie ein Sprachpraktikum.

Approbation für Apotheker & Pharmazeuten mit ausländischem Studienabschluss

Deutsch f+r Apotheker

Wenn Sie als Apotheker in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen – in Nordrhein-Westfalen sind das beispielsweise die Bezirksregierungen. Wenn alle Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Approbation ausgestellt. Damit dürfen Sie dann uneingeschränkt als Apotheker / Pharmazeut in Deutschland arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland Pharmazie studiert haben, ist die Erteilung der Approbation nach erfolgreich abgeschlossenem Studium eigentlich nur eine Formsache. Anders stellt es sich dar, wenn Sie über einen ausländischen Studienabschluss verfügen. Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie auf jeden Fall eine Sprachprüfung (mindestens B2-Niveau) und eine Fachsprachprüfung für Apotheker / Pharmazeuten ablegen. Außerdem muss Ihr Studienabschluss anerkannt werden. Was Sie für die Anerkennung in Deutschland benötigen hängt davon ab, ob Sie Ihr Studium in einem EU-/EWR-Land oder einem Drittstaat absolviert haben:

  • EU-Staaten / EWR-Staaten (Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes): Erfolgreicher Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, die den Mindestanforderungen des Artikels 24, Artikels 44 oder Artikels 34 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht (Konformität der Ausbildung)
  • Drittstaaten (alle anderen Staaten): Erfolgreicher Abschluss einer pharmazeutischen Ausbildung außerhalb der EU und des EWR, die gleichwertig mit der Ausbildung zur Apothekerin / zum Apotheker in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Gemäß europäischer Regelungen werden Abschlüsse aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum ohne weitere Prüfung anerkannt. Die Inhalte der Ausbildung im europäischen Ausland werden als gleichwertig betrachtet. Genauso ist es natürlich, wenn schon eine Approbation als Apotheker in einem EU- oder EWR-Staat vorliegt.

Haben Sie Ihr Studium in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union abgeschlossen? Dann überprüft die für Approbationen zuständige Landesbehörde Ihren Studienabschluss auf Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass anhand Ihrer eingereichten Unterlagen festgestellt wird, ob die Inhalte Ihres Studiums mit denen eines deutschen Pharmaziestudiums vergleichbar sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine zeitlich befristete Berufserlaubnis. Mit dieser Berufserlaubnis können Sie unter Aufsicht als Apothekerin oder Apotheker arbeiten. Ziel einer Berufserlaubnis ist, dass Sie sich inhaltlich und fachlich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten. Die Kenntnisprüfung umfasst die Theorie und Praxis eines deutschen Pharmaziestudiums. Um eine deutsche Approbation zu erhalten, müssen Sie die Kenntnisprüfung bestehen.

Alle Apotheker / Pharmazeuten mit ausländischem Studienabschluss müssen die Fachsprachprüfung bestehen – sogar dann, wenn sie schon die Kenntnisprüfung bestanden haben. Für die Erteilung der Approbation ist die Fachsprachprüfung unbedingt notwendig!

Wenn Sie eine Approbation beantragen und bereits über eine Berufserlaubnis verfügen, sollten Sie dies der Behörde mitteilen.

Wortschatz Approbation

Gleichwertigkeitsprüfung = Ist die Ausbildung gleichwertig? Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch die Überprüfung der Ausbildungsinhalte der im Ausland abgeschlossenen Kurse erbracht.

Kenntnisprüfung = bezieht sich auf Inhalt der Abschlussprüfung eines deutschen Pharamziestudiums

Eignungsprüfung = siehe Kenntnisprüfung

Informationen und Formulare zu Approbation, Berufserlaubnis und Fachsprachprüfung für Apotheker / Pharmazeuten

Nordrhein-Westfalen (NRW)